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Die Rechte und Pflichten eines Privatdetektivs

Wer sich dazu entschließt, einen Privatdetektiv zu engagieren, wird sich vermutlich einige Fragen stellen. Allen voran: Was darf der Detektiv eigentlich? Und was ist auf jeden Fall verboten?

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Nicht alles ist erlaubt

Ein Privatdetektiv hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie jede andere private Person. Jedoch hat ein professioneller Detektiv mehr Wissen darüber, wie er seine Rechte einsetzt, um die gewünschten Informationen auf legalem Weg zu erhalten. Folgende Arbeitsschritte sind erlaubt:

  • Ein Detektiv darf Ermittlungen und Recherchen unter gleichzeitiger Achtung des geltenden Datenschutzes und des Strafgesetzbuches anstellen.
  • Im Zuge von Ermittlungen dürfen öffentlich verfügbare Quellen überprüft werden, wie zum Beispiel Bibliotheken, öffentliche Archive, Register, Karteien und das Internet.
  • Es dürfen Beobachtungen in der Öffentlichkeit vorgenommen werden.
  • Privatdetektive dürfen Befragungen mit Dritten durchführen.
  • Persönliche Gegenstände wie zum Beispiel Aktenkoffer oder Jacken dürfen durchsucht werden, sofern keine andere Gesetzesverletzung vorliegt.
  • Bei Auseinandersetzungen und in gefährlichen Situationen darf der Detektiv vom sogenannten Notwehrrecht Gebrauch machen.

Weitere Privatdetektive und private Ermittler.

Folgende Arbeitsschritte dürfen nicht durchgeführt werden:

  • Ein privater Ermittler besitzt nicht die gleichen Rechte wie ein Polizist und darf die Polizei niemals behindern.
  • Ein Detektiv darf keinen Druck und keine Gewalt auf die Zielpersonen ausüben.
  • Personen dürfen nicht regelmäßig geheim in ihren Wohnungen beobachtet werden.
  • Es darf kein Hausfriedensbruch begangen werden.
  • Beobachtungen in sogenannten Intimräumen, wie zum Beispiel der Toilette oder einer Umkleidekabine, sind verboten.
  • Vernehmungen im strafprozessualen Sinne dürfen nicht vorgenommen werden.
  • Ein Privatdetektiv darf sich niemals als amtliche Person, also zum Beispiel als Polizist, ausgeben. Die Benutzung eines Blaulichts ist also beispielsweise verboten.
  • Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens dürfen auch nach Erlöschen des Vertrages nicht preisgegeben werden.
  • Technische oder digital geschützte Dokumente oder Dinge dürfen nicht geöffnet und durchsucht werden.
  • Aufnahmen wie zum Beispiel Fotografien aus dem privaten Bereich sind als verbotener Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu werten.
  • Fotografien in Geschäftsräumen gelten als Betriebsstörung und sind deshalb nicht zulässig.
  • Audioaufnahmen von ganzen Gesprächen können ebenfalls das Persönlichkeitsrecht verletzen und als unzulässig gelten.
  • Verboten sind außerdem Aufzeichnungen durch Abhörgeräte, die an Kommunikationsmittel angezapft werden.
  • Ebenfalls nicht erlaubt ist das Anbringen von Abhörgeräten, wie zum Beispiel Wanzen.
  • Ein Detektiv darf keine Verhaftungen durchführen. Er darf jedoch sein Recht auf eine vorübergehende Festnahme in Abwesenheit der Polizei wahrnehmen, falls der Täter fluchtverdächtig ist oder eine Gefahr darstellt.
  • Detektive unterliegen den gleichen Gesetzen zu Schusswaffen wie private Personen.
  • Das Abtasten eines Verdächtigen darf nicht durch einen Privatdetektiv erfolgen.
  • Körperverletzungen jeglicher Art sind verboten.