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Gassicherheitscheck – Pflichten bei der Überprüfung einer Gasanlage

Erdgas ist ein verlässlicher und vielseitiger Energieträger und in Österreich sehr beliebt. Für die Sicherheit der Erdgasanlage hat der Betreiber zu sorgen. Unter anderem durch regelmäßige Gassicherheitschecks durch den Fachmann.

Was kostet ein Gassicherheitscheck?

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Warum ist ein Sicherheitscheck sinnvoll und was habe ich davon?

Das Gassicherheitsgesetz ist in Österreich auf Landesebene geregelt – das Land Niederösterreich schreibt alle 12 Jahre eine sicherheitstechnische Überprüfung der gesamten Erdgasanlage vor.

Grundsätzlich dient der Sicherheitscheck der Sicherheit der Hausbewohner und der Früherkennung von Schäden. So können Reparaturkosten möglichst geringgehalten und Folgeschäden vermieden werden.

Was wird beim Gassicherheitscheck überprüft?

Bei einem Sicherheitscheck werden alle Leitungen und Gasgeräte im ganzen Haus sowie die Gasdichtheit überprüft. Außerdem werden die Abgasklappen sowie die Sicherheitseinrichtungen und die Eignung des Aufstellraums der Anlage kontrolliert. Zusätzlich wird auch die Gebrauchsfähigkeit dokumentiert.

Der Gassicherheitscheck darf nur von befugten Prüfern durchgeführt werden. Unter anderem von technischen Büros, Zivilingenieuren und Installateuren mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung.

Welche Pflichten habe ich als Betreiber einer Erdgasanlage?

Als Betreiber einer Erdgasanlage gelten nicht nur Eigentümer eines Hauses, sondern auch Mieter oder Pächter.

Sie haben in Niederösterreich die Pflicht, die Anlage mindestens alle 12 Jahre überprüfen zu lassen. Der aktuelle Prüfbericht muss bis zum nächsten Check aufbewahrt und der zuständigen Behörde vorgelegt werden können.

Im Prüfbefund werden die Ergebnisse des Checks, Name und Anschrift des Betreibers und des Prüfers sowie das Datum vermerkt.

Wird die regelmäßige Überprüfung nicht durchgeführt, muss der Betreiber mit einer Geldstrafe von bis zu 7.300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu drei Wochen rechnen.

Worum muss sich der Prüfer kümmern?

Der Prüfer muss natürlich die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen und einen Prüfbefund für den Betreiber und auch das Verteilunternehmen, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, ausstellen.

Das Überprüfungsdatum sowie den Prüfer und die Ergebnisse sollten auf einem Aufkleber auf dem Gerät gut sichtbar angebracht werden.

Wenn Mängel festgestellt werden, muss der Prüfer eine Frist zur Behebung festlegen. Wird diese Frist vom Betreiber der Anlage nicht eingehalten, muss die zuständige Behörde verständigt werden. Ist der Mangel so schwerwiegend, dass er eine Bedrohung darstellt, muss der Prüfer sofort Maßnahmen zur Eindämmung veranlassen.

Was ist das Verteilunternehmen und welche Pflichten hat es?

In Niederösterreich ist das Verteilunternehmen von Erdgas die „Netz Niederösterreich GmbH“. Jedes Verteilunternehmen muss überprüfen, ob die angeschlossenen Anlagen einem regelmäßigen Sicherheitscheck unterzogen werden. Ist das nicht der Fall, muss die zuständige Behörde verständigt werden.

Welche Behörde ist in Niederösterreich für die Gassicherheitschecks zuständig und was sind ihre Aufgaben?

In Niederösterreich ist die Bezirksverwaltungsbehörde, also die jeweilige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat, für die Sicherheitsüberprüfung von Gasgeräten zuständig.

Wenn die Überprüfungen oder gar Reparaturen vom Betreiber nicht durchgeführt werden, kann die Behörde eine Frist von sechs Wochen für die Behebung setzen und die Anlage außer Betrieb setzen, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann auch einen Nachweis über die Beseitigung der Mängel verlangen.

Sollte Gefahr in Verzug sein, kann die zuständige Behörde auf Kosten des Betreibers alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Situation treffen. Zum Beispiel die Sperre der Anlage oder die Räumung des Grundstücks.


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