Trotz der meist großen Trauer müssen nach dem Tod einer nahestehenden Person gewisse Dinge erledigt werden. Und das möglichst bald und innerhalb gewisser Fristen. Von Behördengängen bis hin zur Organisation des Begräbnisses bleibt den Hinterbliebenen nichts erspart. Hier eine kleine Zusammenfassung wen man wann benachrichtigen muss, die wichtigsten Aufgaben und Anlaufstellen.
Tod zu Hause
- Verständigung des behandelnden Arztes (Hausarzt). Dieser muss den ärztlichen Behandlungsschein ausstellen und verständigt meist auch gleich den Totenbeschau-Arzt.
- Der Totenbeschau-Arzt stellt den Leichenbegleitschein aus. Diesen braucht unter anderem die Bestattung bei der Abholung des Verstorbenen.
- Verständigung eines Bestattungsunternehmens. Diese hilft, wenn man das möchte, auch bei der Koordination der weiteren Schritte.
- Man sollte auch möglichst bald die Kleidung für das Begräbnis bereitlegen und der Bestattung übergeben.
Grundsätzlich sollte man den Sterbefall auf dem Standesamt so bald wie möglich beurkunden lassen. Dazu muss man die Geburtsurkunde des Verstorbenen, den Meldezettel, falls vorhanden die Heiratsurkunde oder die Partnerschaftsurkunde sowie die Scheidungsurkunde (falls vorhanden), die Sterbeurkunde des Ehepartners, den Nachweis über den akademischen Titel und bei ausländischen Staatsbürgern den Reisepass mitnehmen. Man sollte unbedingt darauf achten genug Sterbeurkunden ausstellen zu lassen, da man diese auf zahlreichen Ämtern, bei Versicherung und Banken vorlegen muss.
Bestattungsunternehmen Preise:
Tod im Krankenhaus
- Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen aufnehmen
- Kleidung, in der der Verstorbene beerdigt werden soll auswählen und der Bestattung übergeben.
- Sterbefall am Standesamt beurkunden lassen.
Tod an einem öffentlichen Ort
- Der Verstorbene wird meist in ein Krankenhaus gebracht, um die Todesursache feststellen zu lassen. In der Regel weiß die zuständige Sicherheitsstelle genauer Bescheid, wohin er gebracht wurde.
- Informationen über die Freigabe des Verstorbenen bekommt man meist am nächsten Werktag von der Bestattung. Diese kümmert sich, wenn man das möchte, auch um die weiteren organisatorischen Schritte.
- Sterbefall am Standesamt beurkunden lassen.
Tod im Ausland
- Die Verständigung der Angehörigen erfolgt durch die ansässige Österreichische Botschaft.
- Nach dem Erhalt der Todesnachricht müssen die Angehörigen die Versargung und Überführung nach Österreich in Auftrag geben.
Dafür ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zuständig.
Überführung
Die Überführung übernimmt zusätzlich zu den Behördengängen und der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen am Sterbeamt die Bestattung.
Die Bestattung
Das Bestattungsunternehmen unterstützt die Hinterbliebenen vor allem bei der Umsetzung des Begräbnisses und der Trauerfeier. Wenn man das möchte, kann man sich auch zu Hause beraten lassen. Was die Bestattung alles erledigen soll und worum man sich selbst kümmert, sollte man unbedingt von Anfang an klar festlegen.
Für die Bestattung braucht man folgende Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Grabdaten – Friedhof, Gruppe, Grabreihe, Grabnummer, Name der zuletzt beigesetzten Person
- Kleidung des Verstorbenen für das Begräbnis
Die Leistungen des Bestattungsunternehmens
- Verständigung des Totenbeschau-Arztes
- Ankleiden und Einsargen des Toten
- Überführung zum Friedhof
- Beurkundung beim Standesamt
- Benachrichtigung der Pfarre
- Organisation und Gestaltung der Trauerfeier
- Überführung im Inland und aus dem Ausland inklusive aller Papiere
Ein Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen auch beratend zur Seite. Zum Beispiel hilft sie bei der Auswahl der Urne oder des Sarges, bei der Vermittlung einer besonderen Trauerfeier und bei der Gestaltung der Parte, der Trauerbilder, der Danksagungskarten und der Traueranzeige. Außerdem unterstützt die Bestattung auch bei der Auswahl der richtigen Musik für die Trauerfeier, bei der Auswahl des Friedhofs und des Grabs und bei der Vermittlung einer Trauerbewältigung, wenn man das möchte.