Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Immobilie zu verkaufen? Gratulation! Der erste Schritt ist damit getan – jetzt geht es aber erst richtig los! Unter anderem sollte man als Verkäufer einer Wohnung oder eines Hauses auch über Steuern Bescheid wissen – zum Beispiel über die Immobilienertragsteuer. Hier die wichtigsten Infos im Überblick!
Immobilien verkaufen lassen – Was kostet Immobilienvermittlung?
Hilfe bei steuerrechtlichen Themen
Wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie von einem Makler abwickeln lassen, bekommen Sie Unterstützung bei allen wichtigen Fragen und Ihnen wird der Großteil der Arbeit abgenommen.
Ein Makler kümmert sich unter anderem um die Bewertung Ihrer Immobilie – egal ob Wohnung, Haus oder Grundstück – sowie um die professionelle Vermarktung, die Auswahl der potentiellen Käufer und auch um die Besichtigungstermine. Außerdem setzt er die Verträge auf und achtet darauf, dass der Verkauf reibungslos verläuft. Die endgültige Entscheidung treffen aber immer Sie selbst!
Ihr Makler greift Ihnen auch in steuerrechtlichen Fragen gerne unter die Arme.
Im Folgenden haben wir die allgemeinen Fakten über die Immobilienertragsteuer für Sie zusammengefasst. Im Detail ist das Thema sehr komplex und sollte daher immer individuell in Bezug auf den Einzelfall besprochen werden.
Gerade, wenn Sie spezielle Fragen haben, sollten Sie einen Notar, Steuerberater oder eben Ihren Makler um Hilfe bitten.
Die neue Immobilienertragsteuer seit 1. Jänner 2016
Jeder, der eine Immobilie verkauft, muss seit 2012 die sogenannte Immobilienertragsteuer zahlen. Egal, wie kurz oder lange man zu diesem Zeitpunkt schon Eigentümer ist.
Seit 1. Jänner 2016 liegt der Steuersatz bei 30 Prozent. Der Steuersatz wird anhand des sogenannten Veräußerungsgewinns – der Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis – berechnet. Egal, ob es sich um ein bebautes und unbebautes Grundstück oder um eine Wohnung handelt.
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus vor dem 1. April 2002 erworben haben, dann wird Ihre Immobilie als „Altgrundstück“ bezeichnet. In diesem Fall beträgt die Steuer 4,2 Prozent des gesamten Verkaufserlöses.
Befreiung von der Immobilienertragsteuer
Wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz gedient hat oder Sie es selbst gebaut haben beziehungsweise eine Firma damit beauftragt haben, es also ein „selbst hergestellte Gebäude“ ist, dann sind Sie von der Immobilienertragsteuer befreit. Außer das Haus wurde in den letzten zehn Jahren vermietet. Dann gilt nur eine teilweise Steuerbefreiung.
Die Hauptwohnsitzbefreiung gibt es dann, wenn Sie die Wohnung oder das Haus bis zum Zeitpunkt des Verkaufs mindestens zwei Jahre lang durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt haben, oder wenn Sie die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz bewohnt haben.
Die Immobilienertragsteuer fällt auch bei Schenkungen und Erbschaften nicht an, da kein Gewinn entsteht.
Lassen Sie Ihre Immobilie von einem professionellen Makler bewerten und erhalten Sie so den bestmöglichen Verkaufspreis:
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