Auch nach der Beerdigung müssen die Hinterbliebenen noch einige bürokratische Aufgaben erledigen, sofern sie nicht bereits erledigt wurden. Hier eine kleine Anleitung, worauf man achten sollte, damit man nichts vergisst.
Bestattung Anbieter und Preise:
Benachrichtigung aller wichtigen Ämter und Stellen
Sofern der Verstorbene nicht bereits in Pension ist, muss auch sein Arbeitgeber informiert werden. Meist passiert diese schon in den ersten Tagen nach dem Tod, allerdings muss man auch dem Arbeitgeber den urkundlichen Nachweis erbringen.
Außerdem muss man die Pensionsstelle und die Bank benachrichtigen. Dazu braucht man die Sterbeurkunde, die Bankkarten und die Sparbücher des Verstorbenen. Man sollte unbedingt nicht darauf achten, alle Einziehungsaufträge und Daueraufträge zu ändern oder löschen zu lassen.
Auch die Versicherungen darf man nicht vergessen zu kündigen. Um die Versicherungssumme zu beheben braucht man die Sterbeurkunde, die Versicherungspolizze und die Bestimmung der letzten Prämieneinzahlung.
Zusätzlich informieren und abmelden muss man außerdem
- Hausverwaltung
Bei einer Mietwohnung – möchte ein Angehöriger den Mietvertrag weiterführen oder soll der Mietvertrag gekündigt werden?
- Mobilfunkanbieter
- Gas- und Stromanbieter
- Kirchenbeitragsstelle
- Kündigung diverser Mitgliedschaften und Abonnements
- KFZ-Zulassungsbehörde
- Abmeldung des Waffenscheins, falls einer vorhanden ist
Das Verlassenschaftsverfahren
Je nach Todesfall wird das Verlassenschaftsverfahren automatisch eingeleitet. Das Verlassenschaftsgericht bekommt die Nachricht direkt vom Standesamt. Die Verwandten werden vom Notar, der auch das Testament verlesen wird, verständigt.
Für das Verlassenschaftsverfahren braucht man folgende Unterlagen
- Name, Adresse, Geburtsdatum und Familienstand des Verstorbenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Testament
- Vormundschaftsdekrete
- Aufstellungen und Belege über den Nachlass
- Die letzten Pensionsabschnitte des Verstorbenen
- Aufstellungen möglicher Schulden
- Ausgaben für etwaige Krankheiten, den Todesfall und das Begräbnis