Wussten Sie, dass die Abgasmessung in Wien nur einen bestimmten Höchstbetrag kosten darf? Da die Abgasmessung eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung ist, gibt es in jedem Bundesland einen Betrag, der von den Anbietern nicht überschritten werden darf!
Abgasmessung bei Thermenservice:
Die Abgasmessung – die kleine Schwester vom Thermenservice
Jeder kennt das jährliche Thermenservice! Es ist manchmal lästig, aber dringend notwendig, um Kohlenmonoxid-Unfälle zu verhindern und die Therme in einem guten Zustand zu erhalten.
Übrigens: Ist die Therme richtig gewartet, sparen Sie auch bei den Heizkosten!
Zusätzlich zum jährlichen Thermenservice ist alle fünf Jahre (je nach Nennwärmeleistung) eine Abgasmessung durchzuführen.
Was bei der Abgasmessung wirklich gemessen wird
Bei der Abgasmessung wird der Gehalt von Schadstoffen (Z.B. Kohlenmonoxid – CO) im Abgas gemessen, das durch den Rauchfang an die Umwelt gelangt. Außerdem wird ermittelt, wie viel Heizenergie über das warme Abgas verloren geht. Sind diese Werte zu hoch, hat die Therme höchstwahrscheinlich einen Defekt oder bedarf einer gründlichen Wartung.
Die Abgasmessung muss bei Thermen zwischen einer Nennwärmeleistung von 15-26kW alle fünf Jahre von einem berechtigten Überprüfungsorgan durchgeführt werden – das kann entweder der Rauchfangkehrer oder ein zertifizierter Installateur sein. Am besten die Abgasmessung im Rahmen eines Standard Thermenservice vom Installateur durchführen lassen, dann müssen Sie nicht zweimal Weggeld bezahlen. Außerdem kann der Installateur eventuelle Mängel oft unmittelbar beheben.
Überprüfungsbefund und Plakette als Nachweis für die Abgasmessung
Am Ende der Abgasmessung erhalten Sie einen Überprüfungsbefund, der auf Verlangen dem Rauchfangkehrer vorzulegen ist. Auch eine Prüfplakette wird an der Therme angebracht.
Festgelegte Kosten für die Abgasmessung
Die Abgasmessung hat nach einer gesetzlichen Verordnung der Wiener Landesregierung, einen vorgeschriebenen Preis, den der Anbieter nicht überschreiten darf. Dieser Betrag liegt in Wien bei 40 € für die Dienstleistung ‚Abgasmessung‘ und bei 22 € für die Wegzeitkosten. Das heißt, eine Abgasmessung ohne Service darf nicht mehr als 62 € inklusive Ust. kosten! Verlangt der Installateur mehr, weisen Sie Ihn auf diese Verordnung hin!