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Energieausweis erstellen lassen – was muss man wissen

hukendu ist neugierig und will mehr über Dienstleister und ihre Arbeit erfahren. Diesmal im Interview: Dipl.Ing. FH Dipl.Ing.  Katharina Riedl-Strobach der Firma Perissutti&Strobach Bauingenieure GmbH – sie ist unter anderem für die Erstellung von Energieausweisen zuständig

Auf hukendu finden Sie zahlreiche Firmen, die einen Energieausweis erstellen:

Hier gibt’s außerdem Firmen, die Blower Door Tests und Thermographien anbieten

h: In Österreich sind ja viele Berufssparten berechtigt, Energieausweise zu erstellen – worauf sollte ich also achten, wenn ich einen Energieausweis in Auftrag gebe?

K.R.S.: „Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass man eine Firma beauftragt, die auch wirklich angemeldet ist und ein zugelassenes Gewerbe betreibt. Der Energieausweis muss von dieser Firma nämlich gestempelt und unterschrieben werden, damit er wirklich gültig ist. In Österreich sind eine Vielzahl von Gewerbetreibende berechtigt Energieausweise auszustellen, das macht eine Kontrolle schwierig. Daher sollte man vorher unbedingt genau überprüfen, an wen man den Auftrag vergibt.“

h: Was kostete so ein Energieausweis durchschnittlich?

K.R.S.: „Ein Energieausweis für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kostet zwischen 350 und 750 Euro. Das hängt natürlich vom Arbeitsaufwand ab. Die Kosten sind allerdings nicht reguliert, da der Arbeitsaufwand durch die Architektur eines Hauses oder einer Wohnung stark variieren kann. Leider ist es aber so, dass günstigere Ausweise nicht so genaue Werte ergeben, weil mit relativ allgemeinen Zahlen gerechnet wird. Dafür werden einfach die durchschnittlichen Daten aus der Zeit, als das Haus gebaut wurde, herangezogen. Das ist natürlich weniger Aufwand, als mit individuellen Zahlen zu rechnen und kostet daher auch weniger. Grundsätzlich gilt, je mehr individuelle Daten vorhanden sind, desto genauer wird der Ausweise. Rechtlich gesehen sind aber alle Energieausweise, die nach Norm gerechnet wurden, richtig, unabhängig von ihren Eingangswerten.“

h: Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises praktisch ab?

K.R.S.: „Das ist eigentlich relativ unspektakulär. Der Auftraggeber übermittelt uns alle technischen Daten seines Gebäudes. Wir brauchen unter anderem die Maße (Pläne von Grundrissen, Schnitte und Ansichten), Informationen zu den verwendeten Materialien, welche Heizung und welche Fenster verbaut wurden und ob und welche Sanierungen es gab. Anhand dieser Daten erstellen wir dann auf dem Computer mit speziellen Programmen den Energieausweis. Das Ganze ist eine reine Objektbetrachtung und hat nichts mit der Art der Nutzung zu tun. Daher können die berechneten Energiebedarfswerte nicht als zukünftige Verbrauchswerte gesehen werden.“

h: Was passiert, wenn die Werte gravierend von der Norm abweichen?

K.R.S.: „Bei Neubauten müssen alle Werte, die im Baugesetzt stehen, eingehalten werden. Außerdem muss auch der Stand der Technik berücksichtigt werden. Die Werte müssen beim Bauansuchen angegeben werden und werden von den zuständigen Behörden stichprobenartig überprüft. Für alte Gebäude gibt es eigentlich keine genormten Anforderungen, die eingehalten werden müssen. Außer man möchte eine Förderung für eine Sanierung beantragen. Dann müssen, je nachdem welche Förderung man anstrebt, gewisse Werte eingehalten werden. Zusätzlich stehen in jedem Energieausweis, sofern es möglich ist, Verbesserungsvorschläge für die Haustechnik. Also für Fenster, Heizung, usw.“

h: Sollte man bevor man kauft oder mietet immer einen Energieausweis verlangen? Warum ist das so wichtig?

K.R.S.: „Man sollte auf jeden Fall einen Energieausweis verlangen. So kann man einzelne Gebäude miteinander vergleichen und man weiß, wo man den Energiebedarf einordnen kann.“

h: Was für rechtliche Konsequenzen gibt es, wenn ich keinen Energieausweis vorlegen kann?

K.R.S.: „Mit dem Energieausweis-Vorlage Gesetz 2012 wurde eine Verwaltungsstrafbestimmung eingeführt, wenn man keinen Energieausweis vorlegen kann. Wichtig ist, dass, wenn seitens des Käufers oder des Mieters kein Energieausweis gefordert wird, eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt. Wenn man als Käufer oder Mieter einen Energieausweis verlangt und der Verkäufer oder Vermieter keinen vorlegt, kann man entweder seinen Anspruch gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis auf dessen Kosten erstellen lassen. Das ist aber nur bis zu drei Jahren nach Vertragsabschluss möglich. Vereinbarungen, die das Vorlegen eines Energieausweises als nicht notwendig erklären, sind gesetzlich nicht zulässig.“

Haben Sie noch Fragen zum Energieausweis? In unserem Ratgeber gibt’s noch mehr Infos:

Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Warum brauche ich einen Energieausweis?


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